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Gesundheits- und Krankenpfleger/innen aus der Slowakei

INFORMATIONSBLATTPFLEGEKRÄFTE / KRANKENSCHWESTER AUS DER SLOWAKEI

Gut zu wissen:

Slowakische Pflegekräfte verfügen in der Regel über eine vierjährige Ausbildung und das Berufsbild der Krankenschwester mindestens über einen akademischen Bachelor-Abschluss. Weitere Qualifizierungen wie der Master oder Doktor sind auch möglich. Entsprechende Spezialisierungen werden durch Weiterbildung erreicht. Das Berufsbild des examinierten Pflegers existiert im slowakischen Ausbildungssystem nicht. Die Berufsanerkennung erfolgt als Gesundheits- und Krankenpfleger. Gleichwohl ist ein Anerkennungsverfahren in der Gesundheits- und Krankenpflege auch bei einer Tätigkeit in der Altenpflege möglich.

Fachliche Voraussetzungen und Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses:

Für eine Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpfleger/in vermittelt die Personalia24 ausschließlich Bewerber aus der Slowakei mit einem Abschluss einer entsprechenden mindestens vierjährigen Ausbildung oder mit einem Bachelor- und/ oder Masterstudium.

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen mit einem aus der Slowakei erworbenen Abschluss benötigen zur Aufnahme und Ausübung ihres Berufs in Deutschland eine Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation (§ 3 Absatz5 BQFG). Die Feststellung erfolgt durch eine Einzelfallprüfung. Es ist allerdings möglich, Bewerberinnen und Bewerber zunächst als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer zu beschäftigen und in der Übergangszeit die deutsche Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in zu beantragen. Um die Berufsanerkennung zu erhalten, können für die Bewerberin/den Bewerber sprachliche und fachliche Anpassungsqualifizierungen nötig sein.

Für das Anerkennungsverfahren zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in werden in der Regel Deutschkenntnisse auf B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verlangt. Aufgrund des Mangels an Pflegekräften in Deutschland können Bundesländer allerdings auch Deutschkenntnisse auf B1-Niveau akzeptieren.

Es besteht ein Recht auf ein Anerkennungsverfahren. Seit dem 1. April 2012 können Gesundheits- und Krankenpfleger/innen die Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses bereits aus dem Ausland heraus beantragen. Jedoch muss zu diesem Zeitpunkt bereits feststehen, wo die Anstellung vereinbart wurde, damit die zutreffende Anerkennungsbehörde (Bundesland) angesprochen werden kann. Eine gute Hilfe ist der Anerkennungs-Finder unter www.anerkennung-in-deutschland.de .

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