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Annerkennungsverfahren in Deutschland für ihren erlernten Beruf

Was ist berufliche Anerkennung?

Berufliche Anerkennung bedeutet die Bewertung und – bei positiver Entscheidung – die Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss. In einem gesetzlich geregelten Verfahren wird geprüft, ob Ihre Ausbildung mit einer vergleichbaren deutschen Ausbildung gleichwertig ist und ob eine berufliche Anerkennung ausgesprochen werden kann. Die Vorteile und ersten Schritte des Anerkennungsverfahrens erläutert das Video "Top im Job" in unserer Infothek.

Wann brauche ich eine Anerkennung?

Eine berufliche Anerkennung ist in vielen Berufen hilfreich. In einigen Berufen ist sie sogar Voraussetzung für die Ausübung des Berufs in Deutschland. Das hängt vom Beruf ab:

Reglementierte Berufe

In den reglementierten Berufen brauchen Sie für die Ausübung des Berufs oder das Führen der Berufsbezeichnung eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen. Ohne eine Anerkennung dürfen Sie mit Ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland in diesen Berufen nicht arbeiten. In Deutschland reglementierte Berufe sind zum Beispiel Arzt, Krankenpfleger, Rechtsanwalt, Lehrer, Erzieher und Ingenieur. Eine Liste mit allen Berufen, die in Deutschland reglementiert sind, finden Sie auf der Internetseite "Reglementierte Berufe Datenbank".

Nicht reglementierte Berufe

In nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung. In diesen Berufen kann man sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und arbeiten. Eine Bewertung Ihres Abschlusses kann aber hilfreich sein, um Arbeitgebern und Unternehmen Ihre ausländische Qualifikation verständlicher zu machen. Außerdem eröffnet ein als gleichwertig anerkannter Abschluss den Zugang zu beruflichen Fortbildungen. Nicht reglementiert sind in Deutschland alle sogenannten Ausbildungsberufe, das heißt die Berufe, die im dualen System ausgebildet werden. Eine Liste aller Ausbildungsberufe in Deutschland finden Sie hier (PDF, 505 KB).

Schaubild - Warum berufliche Anerkennung?

Besonderheit im akademischen Bereich

Für ausländische Hochschulabschlüsse, die nicht zu einem reglementierten Beruf hinführen (z.B. Mathematiker, Ökonom, Journalist), brauchen Sie keine Anerkennung. Es besteht aber die Möglichkeit, eine individuelle Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zu beantragen. Das kann für Bewerbungen hilfreich sein.

Mehr Infos finden Sie unter: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/berufliche_anerkennung.php

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